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   BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 19/86   

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BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 19/86 (https://dejure.org/1986,9388)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1986 - AnwZ (B) 19/86 (https://dejure.org/1986,9388)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 19/86 (https://dejure.org/1986,9388)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 19/86
    Dieser gebietet es, die Rücknahme der Zulassung wegen Nichterfüllung der Kanzleipflicht auf Fälle zu beschränken, in denen ein Rechtsanwalt nicht mit schonenderen Mitteln zur Erfüllung seiner Kanzleipflicht angehalten werden kann (BVerfG AnwBl 1986, 202, 203).
  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 31/77

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 19/86
    Sind mithin die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BRAO erfüllt, so steht eine Zurücknahme der Zulassung im pflichtgemäßen Ermessen der Landesjustizverwaltung (vgl. Senatsbeschl. v. 27. Februar 1978 - AnwZ(B) 31/77 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1995 - AnwZ (B) 22/95

    Widerruf der Anwaltszulassung bei einem Gericht

    Sind mithin die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BRAO erfüllt, so steht ein Widerruf der Zulassung im pflichtgemäßen Ermessen der Landesjustizverwaltung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 31/77 -, vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 19/86 - und vom 18. September 1989 - AnwZ (B) 5/89 - BGHR BRAO § 27 Abs. 2 Residenzpflicht 3).
  • BGH, 29.01.1996 - AnwZ (B) 49/95

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Widerruf

    Da der Widerrufsgrund des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BRAO vorliegt, hatte der Antragsgegner nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu befinden, ob die Zulassung des Antragstellers bei dem Amtsgericht Hattingen und dem Landgericht Essen widerrufen werden sollte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 31/77 -, vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 19/86 - und vom 18. September 1989 - AnwZ (B) 5/89 - BGHR BRAO § 27 Abs. 2 Residenzpflicht 3).
  • BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 33/90

    Rücknahme einer Zulassung als Rechtsanwalt - Vermögensverfall eines Rechtsanwalts

    Sind mithin die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BRAO a.F. erfüllt, so steht eine Zurücknahme der Zulassung im pflichtgemäßen Ermessen der Landesjustizverwaltung (vgl. Senatsbeschluß vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 19/86 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 13/86

    Einstellung eines ehrengerichtlichen Verfahrens durch Beschluss - Zurücknahme der

    Nachdem die Landesjustizverwaltung Rheinland-Pfalz die Zulassung des Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Verletzung der Kanzleipflicht durch Verfügung vom 24. Februar 1984 zurückgenommen hat und diese Verfügung rechtskräftig geworden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 30. Juni 1986 - AnwZ (B) 19/86), hat der Senat das ehrengerichtliche Verfahren gemäß § 139 Abs. 3 Nr. 1, § 146 Abs. 3 S. 1 BRAO einzustellen.
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